
Einbürgerung – Unna – Stadt Unna – Kreis Unna – Doppelte Staatsangehörigkeit
Sie sind Bürger der Stadt Unna (WICHTIG: Sie wohnen in Unna!) und interessieren sich für die Einbürgerung?
Dann finden Sie im Serviceportal der Stadt Unna weitere Infos:
Einbürgerung – Serviceportal der Stadt Unna
Die Stadt Unna arbeitet, im Gegensatz zum Kreis Unna, noch ziemlich analog!
Einbürgerungsantrag der Stadt Unna
Die Mitarbeitenden der Einbürgerungsbehörde sind zuständig, wenn Sie in Unna wohnen. Sollten Sie in einer anderen Stadt des Kreises Unna wohnhaft sein, wenden Sie sich bitte an den Kreis Unna. Bürger*innen aus Lünen, wenden sich bitte an die Stadt Lünen.
Ein*e ausländische*r Mitbürger*in kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Bitte klären Sie zunächst in einem Beratungsgespräch Ihre persönlichen Einbürgerungsmöglichkeiten sowie die einzureichenden Unterlagen. Für das Beratungsgespräch und die Antragsabgabe vereinbaren Sie bitte einen Termin. Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind:
- Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Anrechenbarer, rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit fünf Jahren
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und Loyalitätserklärung
- Keine Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche oder extremistische Bestrebung
- Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechts bzw. einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für einen bestimmten Zweck nach dem Aufenthaltsgesetz
- Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II
- Straflosigkeit, ausgenommen Bagatelldelikte
- ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachzertifikat B1)
- Staatsbürgerliche Kenntnisse (Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland)
Der Gesetzgeber hat bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen die Möglichkeit der Verkürzung der Aufenthaltszeit auf bis zu drei Jahre geschaffen.
Hierzu müssen folgende Voraussetzungen allesamt erfüllt werden:
- besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bei bürgerschaftlichem (ehrenamtlichen) Engagement und
- Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen und
- Sprachzertifikat C 1
Die Aufgabe oder der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit ist nicht mehr erforderlich. Die doppelte Staatsangehörigkeit ist möglich.
Es besteht die Möglichkeit der „Miteinbürgerung“ des Ehepartners und der minderjährigen Kinder, auch wenn diese nur eine verkürzte Aufenthaltsdauer vorweisen können.
Quelle: Einbürgerung – Serviceportal der Stadt Unna
Falls Sie Bürger der Kreisstadt Unna sind, können Sie hier den Antrag digital erstellen:
Einbürgerungsantrag – Kreis Unna
Falls Sie Bürger der Stadt Lünen sind, können Sie hier weitere (analoge) Infos erhalten:
Einbürgerungsantrag – Stadt Lünen